Habe ich doch mal vor einiger Zeit, als
meine Töchter anfingen die Strassen unsicher zu machen, eine Checkliste
gemacht.
Vielleicht kann sie ja noch sonst jemand
verwenden. Kleine Ergänzungen/Anpassungen
sind ja kein Problem.
Vielleicht hat ja noch jemand einen
Vorschlag dazu?
Für meine Töchter (und
vielleicht auch für andere, Triviales ist auch enthalten, man vergisst es aber
in der Unfallsituation schnell)
1.
RUHE
BEWAHREN; PAPA WIRD'S SCHON RICHTEN !
Die Checkliste ab und zu durchlesen.
2.
Kennzeichen,
Typ, und Farbe gleich merken, falls der Unfallgegner abhaut.
3.
Die
Checkliste gewissenhaft lesen und nacheinander abarbeiten. Am besten Erledigtes
durchstreichen.
4.
Warnblinkanlage
an, Motor aus,
Schlüssel abziehen, Fernlicht Aus, Standlicht Ein
5.
Tief durchatmen und einen Moment ruhen und
konzentrieren. "George" um Hilfe bitten. Keine Panik, mit dem Unfallgegner freundlich umgehen.
6.
Beim
Verlassen des Autos, abschließen wegen Diebstahl.
7.
ACHTUNG ! beim Aussteigen auf den fließenden Verkehr achten !
z.B. auf der Autobahn, Schnellstraßen in der Nacht
oder bei Nebel evt. die Fahrbahn gleich verlassen
und in Ruhe zuerst von außen
überlegen
8.
Ist
jemand verletzt ??
Dann auf jeden Fall Notruf 110 anrufen: genauen
Unfallort, Art der Verletzungen.
9.
Unfallort sichern, Warndreieck aufstellen
(Abstand mind. 50 m, Vorschrift 150 m, auf jeden Fall vor Kurve oder Sichteinschränkung) und/oder
Fahrzeuge durch Winken aufmerksam machen. Wenn Warndreieck nicht erreichbar,
größeren Gegenstand auf den Fahrbahnrand legen.
10.
Erste Hilfe leisten, andere um Hilfe
bitten.
11.
Zeugen ansprechen,
bitten am Unfallort zu bleiben,
Adresse, Kennzeichen und Tel.-Nr. aufschreiben..
12.
Prüfen,
ob Benzin
ausläuft . Wenn ja , andere informieren , nicht rauchen.
13.
Schaden besichtigen, wenn wirklich eindeutig
und nur ein Bagatellschaden vorliegt, kann die Straße - wenn auch der
Unfallgegner einverstanden ist - geräumt werden. Vorher Fotos machen und sich alles einprägen. Wenn der Verkehr nicht
besonders behindert wird und es nicht gefährlich ist, zuerst das
Unfallprotokoll anfertigen.
14.
Polizei anrufen, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist (die Versicherung entscheidet
und zahlt auch ohne Polizeibericht)
15.
Papa anrufen: xxxxxxxxx
16.
Unfallprotokoll anfertigen: Unfallhergang
und Schadenumgang beschreiben (Entfernungen schätzen oder abgehen, Bäume,
Häuser, Verkehrsschilder, Straßennahmen, Geschwindigkeiten der Fahrzeuge
schätzen, abgerissene Fahrzeugteile und deren Lage). Anschriften, Tel.-Nr.,
Autokennzeichen und, wenn vorhanden auch die Versicherung und Versicherungsnr.
notieren.
Skizze und den Bericht vom Unfallgegner unterzeichnen
lassen. Wenn möglich Kopie anfertigen oder den Bericht 2-fach ausfertigen. Wenn
der Unfallgegner nicht unterzeichnen will oder anderer Meinung ist, unbedingt trotzdem ein Protokoll anfertigen.
Fotos (auch vom Schaden des
Unfallgegners oder an anderen Einrichtungen)
17.
Die
Fahrbahn reinigen und abgerissene
Teile einsammeln
18.
Nur
wenn der Motor nicht beschädigt ist, kein Benzin ausläuft, die Räder nicht
blockiert sind und die erforderliche Beleuchtung funktioniert, in die Werkstatt
oder nach hause fahren. Das Warndreieck mitnehmen.
19. Wenn Fahren nicht möglich, Auto an den Rand schieben, abschleppen lassen oder warten bis ich da bin. Auto abschließen. Wenn es abgeschleppt wird, Wertgegenstände vorher rausnehmen.
Bei einem Zusammenstoß mit Tieren:
Notruf 110 oder die nächste
Polizeidienststelle anrufen.
Genau die Stelle des Unfalls und
evt. die Fluchtrichtung des Tieres merken.
Wegen der Versicherung ist ein
Polizeiprotokoll erforderlich.
Wenn am Auto Tierhaare kleben: als
Beweismittel mitnehmen
Beim Unfall im Ausland
zusätzlich beachten (beim ADAC abgeschrieben):
In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der
Slowakei und Tschechien sollte die Polizei unbedingt gerufen werden. Eine Kopie
oder Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.
Evt. „Europäischer Unfallbericht“ bein ADAC vor dem
Urlaub besorgen.
Bei Verletzungen von einem örtlichen Arzt
untersuchen und Attest austellen lassen.
Bei einem Unfall mit einem
Mietwagen:
Den Vermieter anrufen und nur nach dessen Anweisungen
vorgehen.